Der Ambulante Soziale Dienst (ASD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Deren Aufgaben werden von diplomierten Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen wahrgenommen.

Die Klientel besteht hauptsächlich aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemen wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Sucht, soziale Desintegration oder verringerte soziale Kompetenz. Die Fachbereiche des ASD greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein.

Bewährungshilfe

Das Gericht kann die Verurteilten während der Bewährungszeit der Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellen. Ziel ist es, durch Hilfe zur Selbsthilfe Rückfälle in die Straffälligkeit möglichst zu verhindern. Durch Beratung und Betreuung sollen die Probanden lernen, ihr Leben eigenverantwortlich zu organisieren. Zudem überwachen Bewährungshelferinnen und -helfer die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.

Führungsaufsicht

Der Fachbereich Führungsaufsicht betreut Verurteilte nach der Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer freiheitsentziehenden Maßregel. Dies ist gerade bei einer ungünstigen Sozialprognose wichtig. Durch die im Vergleich zur Bewährungshilfe erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sollen negative Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Hierfür arbeiten die Führungsaufsicht, das aufsichtführende Gericht und andere Institutionen, wie z.B. Maßregel- und Strafvollzug, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen sowie Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Die Führungsaufsichtsstelle liefert dem Gericht auch eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Anordnungen und Änderungen im Führungsaufsichtsverlauf.

Gerichtshilfe

Hauptaufgabe der Gerichtshilfe ist die Diagnose der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Situationen der Straffälligen. Die Untersuchungen werden von der Staatsanwaltschaft, vom Strafgericht, der Strafvollstreckungsbehörde oder der Gnadenstelle beauftragt, um deren Entscheidungen unter sozialen Gesichtspunkten und mit wissenschaftlicher Expertise vorzubereiten.

Die Gerichtshilfe führt zudem als unparteiische Vermittlerin den Täter-Opfer-Ausgleich durch. Auch vermittelt und überwacht sie gemeinnützige Arbeit, wenn diese durch Gericht oder Staatsanwaltschaft angeordnet worden ist.

Quelle: http://www.lg-krefeld.nrw.de/aufgaben/asd/index.php (Stand: 19.06.2014)